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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schmitz Reisemobile GmbH – Hunsrückhöhenstr.10 - 56154 Boppard-Buchholz     

 

für Endverbraucher

  1. Geltung

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers von unseren Geschäftsbedingungen haben keine Wirkung.

2. Eigentumsvorbehalt

Bis zu vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich Nebenforderungen bleibt die Ware Eigentum des Auftragnehmers.

Rechnungen für Reparaturen und Umbauten an Fahrzeugen müssen bei Abholung des Fahrzeugs bar oder mit EC Karte bezahlt werden.

Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Käufer ist berechtigt die Ware weiterzubearbeiten und zu veräußern unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen:

a) Die Befugnisse des Käufers im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu verarbeiten, enden mit der Zahlungseinstellung des Käufers oder mit der Beantragung bzw. Eröffnung des Konkurs oder Vergleichsverfahrens.

b) Durch Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Die Verarbeitung wird für den Verkäufer vorgenommen, ohne dass ihm daraus Verbindlichkeiten entstehen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt oder vermengt, erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes seiner Eigentumsvorbehaltsware zum Gesamtwarenwert.

c) Der Käufer tritt hiermit die Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab, und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware  verarbeitet, vermischt oder vermengt ist und der Verkäufer hieran in Höhe seines Fakturenwertes Miteigentum erlangt hat. Im letzteren Fall steht dem Verkäufer an dieser Zession ein im Verhältnis zum Fakturenwert seiner Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Kaufpreisforderung zu. Hat der Käufer die Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an.

d) Der Verkäufer wird die abgetretenen Forderungen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht einziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Zahlungsverzug des Käufers. In diesem Fall ist der Verkäufer vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderungen selbst einzuziehen. Der Käufer ist berechtigt, die Forderungen solange selbst einzuziehen, wie ihm der Verkäufer keine andere Weisung gibt.

e) Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 25% übersteigt.

f) Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen ist der Verkäufer unter Angabe des Pfandgläubigers sofort zu benachrichtigen.

g) Nimmt der Verkäufer aufgrund des Eigentumsvorbehalts den Liefergegenstand zurück, gilt das nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer kann sich aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware freihändig befriedigen.

h) Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für den Verkäufer unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der o.a. genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an den Verkäufer in Höhe seiner Forderungen ab.

Sämtliche Forderungen sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen bleiben bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die der Verkäufer im Interesse des Käufers eingegangen ist, bestehen.

3. Werkstattarbeiten

Bei Reparaturen und Umbauten an und im Fahrzeug wird die Haftung an allen beweglichen Teilen im Fahrzeug ausgeschlossen.

Bei Reparaturen, Umbauten und Montage von Zubehör kann der Kostenvoranschlag bis zu 15% überschritten werden.

Ausgebaute Teile werden vom Auftragnehmer gegen Gebühr entsorgt.

4.Gewährleistung

Bei einer vom Auftragnehmer mangelhaft erbrachten Leistung, kann der Auftraggeber Nacherfüllung verlangen. Maßgeblicher Erfüllungsort bei Nacherfüllung ist immer Ort des Verkäufers (Firmensitz Ralf und Christian Schmitz GbR). Im Gegenzug hat der Auftragnehmer das Recht den Mangel in der erbrachten Leistung festzustellen und nachzubessern. Dies hat in der Werkstatt des Auftragnehmers zu erfolgen. Der Auftraggeber hat den Mangel sofort bei Entdecken dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen. Ein offensichtlicher Mangel muss innerhalb von zwei Wochen ab Beginn der Gewährleistungsfrist schriftlich mitgeteilt werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt maximal ein Jahr.

Soweit die gesetzliche Gewährleistungspflicht anders lautet, gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht

5.Preise

Alle Preise gelten ab Werk und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Unsere Rechnungen sind sofort nach Lieferung und direkt bei Abholung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers, ist der Auftragnehmer berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu fordern.

Bei Umbauten von kompletten Fahrzeugen gilt für 3 Monate der Preis vom Tag der Bestellung. Sollte es innerhalb von 3 Monaten zu Preiserhöhungen der Zulieferfirmen kommen, kann die Ralf und Christian Schmitz GbR – Schmitz Reisemobile – diese an den Auftraggeber weitergeben.

6. Sonderbestellungen und Maßanfertigungen

Bei Maßanfertigungen ist eine Anzahlung in Höhe von 40 % und bei Sonderbestellungen eine Anzahlung in Höhe von 25 % fällig. Wird die Ware vom Auftraggeber nicht abgenommen, verrechnet der Auftragnehmer die Anzahlung mit den entstandenen Kosten.

Eine Rücknahme von Maß- und Sonderanfertigungen/Sonderbestellungen ist ausgeschlossen.

Sollte der Auftragnehmer die Maß-Sonderanfertigung nach den Plänen des Auftraggebers herstellen, ist der Auftraggeber für die Richtigkeit der Maße verantwortlich. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung bei falschen Angaben.

7. Angebote

Per Telefon, Fax oder Mail erteilte Auskünfte des Auftragnehmers aufgrund telefonischer, mündlicher oder schriftlicher Darstellung des Auftraggebers ohne Möglichkeit des Auftragnehmers sich den Sachverhalt bzw. den Auskunftsgegenstand vor Ort zu betrachten, sind grundsätzlich ohne Gewähr.

Unsere Angebote sind grundsätzlich frei bleibend und der Angebotspreis kann bis zu 15% überschritten werden. Durch technische Weiterentwicklung veränderte Bauteile, sonstige Details wie z.B. Designs, Farben u.a. behalten wir uns vor.

8. Lieferung

Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Käufers ab Werk. Sie werden in aller Regel gegen Vorauskasse ausgeführt. Bei Selbstabholung entfallen die Frachtkosten. Auslieferung nur gegen Barzahlung oder Zahlung mit EC-Karte.

9. Fracht und Transport

Fracht und Transport erfolgen auf Kosten und Risiko des Käufers (Auftraggebers). Reklamationen sind bei sichtbaren Schäden sofort schriftlich  gegenüber  dem jeweiligen Spediteur zu erheben. Schäden, soweit sie nicht von außen zu erkennen sind, sind innerhalb von sechs Tagen schriftlich beim Spediteur und Auftragnehmer anzuzeigen.. Transportschäden  berechtigen den Auftraggeber (Besteller) aber nicht zur Annahmeverweigerung. Wir (Auftragnehmer) verpflichten uns aber  dem Auftraggeber  unsere Ersatzansprüche gegen den Frachtführer abzutreten

10. Lieferfristen

Nach Möglichkeit werden die vereinbarten Lieferfristen eingehalten. Sollte der vereinbarte Liefertermin um sechs Wochen überschritten werden, hat der Auftraggeber das Recht eine Nachfrist zu setzen.

Der Auftraggeber kann bei Nichteinhalten des Auftragnehmers der Nachfrist vom Vertrag schriftlich zurücktreten. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Auftraggeber unverschuldet z.B. durch Unvermögen seines Lieferanten oder durch höhere Gewalt die Nachfrist verstreichen lassen musste.

Die Schmitz reisemobile GmbH – behält sich Konstruktions- und Formänderungen an Einrichtungen, Bausätzen und Zubehörteilen vor.

11. Umtausch 

Speziell angefertigte Möbel oder extra für den Auftraggeber bestellte Teile sind vom Umtausch ausgeschlossen.

12. Übernahmebedingungen

Der Auftraggeber hat die Pflicht, den Kaufgegenstand, die Maßanfertigung, den Umbau sofort nach Übernahme zu prüfen.

Der Umtausch oder die Reparatur eingebauter Teile wird nicht durchgeführt, wenn Schäden vor dem Einbau bei sorgfältiger Prüfung erkennbar waren.

13. EDV

Personen- und firmenbezogene Daten unserer Kunden sind über EDV gespeichert und werden so verarbeitet, um den heutigen Ansprüchen gerecht zu werden

14. Allgemeines und Gerichtsstand

Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen sind nur gültig, wenn sie vom Auftragsnehmer schriftlich bestätigt wurden. Das gleiche gilt für Eigenschaften des Kauf, Reparatur und Umbau-Gegenstandes.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist  der Geschäftssitz des Auftragnehmers (56154 Boppard-Buchholz)

Das gilt auch, wenn der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der ZPO verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für den Fall, dass Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.

15. Haftungsausschluss

Für Schäden, welche durch Dritte oder durch höhere Gewalt an den abgestellten Fahrzeugen auf unserem Gelände entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Dies muss der Auftraggeber durch seine Versicherung decken.